Referenzen müssen nicht standardmässig im Lebenslauf stehen. arbeit.swiss empfiehlt in der Regel den Hinweis, dass Referenzen auf Anfrage bekannt gegeben werden. Möchte ein möglicher Arbeitgeber eine Referenz einholen, braucht er vorher deine Einwilligung.
Referenzen können im fortgeschrittenen Bewerbungsprozess wertvoll sein, weil frühere Vorgesetzte oder andere geeignete Personen konkrete Auskunft über Zusammenarbeit, Leistung und Verhalten geben können.
Sie sollten deshalb bewusst ausgewählt und nicht einfach als zusätzliche Kontaktdaten in jede Bewerbung geschrieben werden.
Wann Referenzen angeben?
arbeit.swiss empfiehlt, im Lebenslauf normalerweise lediglich zu vermerken, dass Referenzen auf Anfrage bekannt gegeben werden. Ein separates Blatt kann beispielsweise im Rahmen eines Bewerbungsgesprächs abgegeben werden.
Wenn ein Stelleninserat bereits bei der Bewerbung Referenzen verlangt, solltest du diese Vorgabe natürlich berücksichtigen.
Wer eignet sich als Referenzperson?
Eine gute Referenzperson kennt deine Arbeit aus eigener Erfahrung und kann etwas Relevantes über deine Leistung oder Zusammenarbeit sagen.
Geeignet sind je nach Situation beispielsweise:
- frühere direkte Vorgesetzte
- frühere Bereichs- oder Geschäftsleitungen
- langjährige Projektverantwortliche
- Kundinnen oder Kunden bei passenden Funktionen
- Geschäftspartner, wenn sie deine Arbeit fundiert beurteilen können
Ein bekannter Name allein ist keine starke Referenz, wenn die Person kaum mit dir gearbeitet hat.
Vorher fragen – nicht überraschen
Der EDÖB hält klar fest: Möchte ein potenzieller Arbeitgeber Informationen bei Dritten, zum Beispiel aktuellen oder ehemaligen Arbeitgebern, einholen, muss vorher die Einwilligung der Bewerberin oder des Bewerbers vorliegen.
Auch praktisch solltest du eine Referenzperson immer zuerst fragen, bevor du ihre Kontaktdaten weitergibst. So weiss sie, dass ein Anruf kommen kann und für welche Art von Stelle du dich bewirbst.
Informiere deine Referenzperson kurz über die Stelle und die wichtigsten Themen der Bewerbung. Damit kann sie beim Anruf konkrete und passende Auskunft geben.
Aktuelle Arbeitgeber besonders vorsichtig behandeln
Wenn dein aktueller Arbeitgeber noch nichts von deiner Stellensuche weiss, solltest du dessen Kontaktdaten nicht unüberlegt als Referenz angeben.
Gerade hier ist die Kontrolle darüber wichtig, wann eine Kontaktaufnahme erfolgen darf. Der EDÖB betont, dass ohne Einwilligung keine Auskünfte eingeholt oder erteilt werden dürfen.
Was gehört auf ein Referenzblatt?
Ein separates Referenzblatt sollte kompakt bleiben. Sinnvoll sind:
- Name
- Funktion
- Unternehmen
- berufliche Beziehung zu dir
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- gegebenenfalls Ort oder Land
Die berufliche Beziehung hilft bei der Einordnung, etwa «direkte Vorgesetzte 2021–2025» oder «Projektleiter auf Kundenseite».
Wie viele Referenzen?
Es gibt keine feste allgemeine Zahl. Für viele Bewerbungen reichen zwei oder drei passende Personen völlig aus.
Qualität und Aktualität sind wichtiger als eine lange Liste. Wähle Personen, die unterschiedliche relevante Aspekte deines Profils glaubwürdig beurteilen können.
Referenzen separat verwalten
SwissCVPilot hält dein Referenzblatt beim zugehörigen CV, ohne dass du Referenzpersonen zwingend direkt im Lebenslauf veröffentlichen musst.
Referenzblatt erstellenQuellen und Einordnung
- arbeit.swiss – Bewerbungstipps: Referenzen auf Anfrage und separates Referenzblatt.
- EDÖB – Verschiedene Phasen des Arbeitsverhältnisses: Einwilligung vor Referenzauskünften und Grenzen der Auskunft.