Bereite deine Lohnvorstellung vor, bevor du ins Gespräch gehst. In der Schweiz wird bei Festanstellungen häufig mit einem Brutto-Jahreslohn gearbeitet. Nenne klar, auf welches Pensum sich deine Zahl bezieht, und recherchiere vorher eine realistische Bandbreite.
Vorher recherchieren
Eine Lohnvorstellung sollte nicht aus dem Bauch heraus entstehen. Berücksichtige Rolle, Branche, Region, Berufserfahrung, Verantwortung, Ausbildung und Unternehmensgrösse.
Eine wichtige neutrale Referenz ist Salarium des Bundesamtes für Statistik. Der Rechner verwendet aktuell Daten der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung 2024. Das BFS weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um statistische Schätzungen und nicht um Lohnempfehlungen handelt.
Nutze mehrere Quellen. Ein einzelner Lohnrechner kennt weder die genaue Rolle noch den tatsächlichen Verantwortungsumfang deiner Stelle.
Jahreslohn klar benennen
Bei einer Lohnvorstellung sollte eindeutig sein, worüber gesprochen wird. Besonders sauber ist eine Angabe als Brutto-Jahreslohn beim vorgesehenen Pensum.
Wenn du stattdessen einen Monatslohn nennst, muss klar sein, ob zwölf oder dreizehn Monatslöhne gemeint sind.
Fixe Zahl oder Bandbreite?
Eine begründete Bandbreite lässt etwas Verhandlungsspielraum. jobs.ch empfiehlt ebenfalls, die Lohnvorstellung klar als Brutto-Monats-, Jahres- oder Stundenlohn zu benennen und bei Bedarf eine Spanne zu nennen.
Die Untergrenze einer Bandbreite sollte allerdings ein Betrag sein, den du tatsächlich akzeptieren würdest.
Pensum nicht vergessen
Bei Teilzeitstellen muss klar sein, ob sich die Zahl auf 100 Prozent oder auf das tatsächliche Pensum bezieht.
CHF 96'000 brutto pro Jahr bei 80 %.
Missverständlich:
Meine Lohnvorstellung ist CHF 120'000.
Lohn ist nicht das ganze Paket
Ferien, Pensionskasse, Bonus, Homeoffice, Weiterbildung, Arbeitszeit und weitere Leistungen können den Gesamtwert einer Stelle beeinflussen.
Das bedeutet nicht, dass Benefits automatisch einen deutlich tieferen Grundlohn ersetzen. Sie gehören aber in die Gesamtbetrachtung eines Angebots.
Wann darüber sprechen?
Wenn der Arbeitgeber die Lohnvorstellung bereits in der Bewerbung verlangt, sollte sie angegeben werden. Ansonsten wird das Thema häufig im Gespräch oder in einer späteren Runde angesprochen.
Du musst nicht mit dem Lohn in die ersten zwei Minuten des Gesprächs starten. Spätestens bevor eine Entscheidung fällt, sollte aber klar sein, ob die Vorstellungen grundsätzlich zusammenpassen.
Ein Angebot prüfen
Du musst ein Angebot nicht im selben Moment endgültig annehmen. Prüfe Grundlohn, variable Bestandteile, Pensum, Ferien, Vorsorge, Arbeitsweg, Homeoffice und weitere wichtige Bedingungen zusammen.
CV und Lohnvorstellung müssen zusammenpassen
Je klarer Verantwortung, Erfahrung und Resultate im CV dargestellt sind, desto besser lässt sich eine Lohnvorstellung sachlich begründen.
CV prüfen