Bewerbungsinfos Schweiz

Heikle und unzulässige Fragen im Vorstellungsgespräch

Ein Arbeitgeber darf nicht beliebig private Informationen abfragen. Entscheidend ist, ob eine Frage für die konkrete Stelle und die Beurteilung deiner Eignung wirklich relevant ist.

Das Wichtigste zuerst

Im Vorstellungsgespräch darf ein Arbeitgeber nicht beliebig private Informationen verlangen. Nach dem EDÖB sind grundsätzlich Fragen zulässig, die für die Eignung zur konkreten Stelle relevant sind. Je weiter eine Frage davon wegführt, desto problematischer wird sie.

Die Grenze hängt teilweise von der konkreten Tätigkeit ab. Deshalb ist «Diese Frage ist immer verboten» oft zu pauschal. Entscheidend ist, ob ein sachlicher Bezug zur Stelle besteht.

Was normalerweise gefragt werden darf

Nach dem EDÖB sind Fragen zu Ausbildung, beruflichem Werdegang und beruflichen Perspektiven in der Regel zulässig.

Auch andere Fragen können erlaubt sein, wenn sie für die konkrete Funktion relevant sind. Der EDÖB nennt als Beispiel eine Kassierfunktion, bei der eine einschlägige Verurteilung wegen Vertrauensmissbrauchs relevant sein kann. Eine pauschale Abfrage sämtlicher Vorstrafen wäre dagegen zu weitgehend.

Gesundheit

Fragen nach bestehenden Krankheiten sind nur zulässig, wenn besondere Gründe im Hinblick auf die Stelle dies rechtfertigen. Der EDÖB hält zudem fest, dass sich ein Arbeitgeber nicht allgemein selbst über die Gesundheit einer Bewerberin oder eines Bewerbers erkundigen darf.

Geheilte Krankheiten, frühere Operationen oder Spitalaufenthalte gehen den neuen Arbeitgeber nichts an, wenn sie keinen Bezug zur neuen Stelle haben.

Schwangerschaft

Auch die Frage nach einer bestehenden Schwangerschaft ist laut EDÖB grundsätzlich nur dann zulässig, wenn im Hinblick auf die konkrete Stelle besondere Gründe bestehen.

Eine allgemeine Frage nach Familienplanung oder einem möglichen Kinderwunsch hat bei einer normalen Stellenbesetzung keinen sachlichen Bezug zur fachlichen Eignung.

SwissCVPilot Tipp

Du musst persönliche Themen nicht vorsorglich in den Lebenslauf aufnehmen, nur weil sie im Gespräch möglicherweise gefragt werden könnten.

Einkommen und Schulden

Fragen nach Einkommen oder einer möglichen Verschuldung sind laut EDÖB nur dann zulässig, wenn besondere Gründe der konkreten Stelle dies rechtfertigen.

Davon zu unterscheiden ist die Frage nach deiner Lohnvorstellung für die neue Stelle. Diese gehört zum normalen Bewerbungsprozess.

Religion, politische Überzeugungen und Mitgliedschaften

Fragen nach Herkunft, Mitgliedschaft in bestimmten Gruppen oder Vereinigungen – beispielsweise einer Gewerkschaft –, Religion sowie philosophischen oder politischen Überzeugungen sind nur zulässig, wenn sie vor dem Hintergrund der Ideologie des Unternehmens zwingend sind.

Bei einem normalen privatwirtschaftlichen Job besteht dafür in aller Regel kein offensichtlicher Stellenbezug.

Vorstrafen

Auch hier gilt der Stellenbezug. Eine Frage kann bei bestimmten Vertrauens-, Sicherheits- oder Schutzfunktionen gerechtfertigt sein. Eine systematische allgemeine Frage nach Vorstrafen für jede beliebige Stelle geht laut EDÖB zu weit.

Wie auf eine heikle Frage reagieren?

Du kannst zunächst nach dem Bezug zur Stelle fragen oder die Antwort auf die beruflich relevante Ebene zurückführen.

«Können Sie mir kurz sagen, weshalb diese Information für die ausgeschriebene Funktion relevant ist?»

oder

«Für die Anforderungen der Stelle bin ich uneingeschränkt verfügbar. Zu meiner privaten Situation möchte ich gerne bei den beruflich relevanten Angaben bleiben.»

Bei einer rechtlich oder persönlich heiklen Situation kann es sinnvoll sein, sich individuell beraten zu lassen. SwissCVPilot ersetzt keine Rechtsberatung.

Bewerbungsdaten allgemein

Der Grundsatz gilt nicht nur im Gespräch. Arbeitgeber dürfen im Auswahlverfahren nur Unterlagen und Angaben verlangen, die dazu dienen, die Eignung für die konkrete Stelle zu beurteilen.

Auch Referenzauskünfte bei früheren oder aktuellen Arbeitgebern dürfen nicht ohne vorherige Einwilligung eingeholt werden.

Private Angaben bewusst wählen

SwissCVPilot lässt persönliche CV-Felder gezielt ein- oder ausblenden, statt traditionelle Angaben automatisch als Pflicht zu behandeln.

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Quellen